• Home
  • Aktuell
  • Keine Sonntagsöffnung am 25.10.2020 in der Osterstraße

Keine Sonntagsöffnung am 25.10.2020 in der Osterstraße

Liebe Eimsbütteler*innen & liebe Hamburger*innen,

leider wird es am Sonntag, den 25.10 keine Sonntagsöffnung in der Osterstraße geben.

Der Gesetzgeber sieht immer noch vor, dass einer Sonntagsöffnung eine „Veranstaltung“ als „Grund“ vorangestellt sein muss. Diese Veranstaltung muss eine überregionalen „Ausstrahlung“ besitzen, um eine Genehmigung für eine Sonntagsöffnung in einer Straße zu erhalten. „Die Sonntagsöffnung an sich darf nicht der Grund sein, warum die Kunden in die Einkaufsstraße kommen.“ (so heißt es in den Richtlinien) Die Kunden, die in die Straße kommen, wollen also eigentlich auf ein Fest und wundern sich, dass alle Geschäfte geöffnet sind. Das führt dazu, dass sie auch spontan einkaufen. So redet man sich in der Hamburger Politik diesen bürokratischen Unsinn schön…. Klingt komisch, ist aber so. <- aber nur theoretisch

Eine Sonntagsöffnung kostet den Verein im „Normalfall“ zwischen 3.000 – 5.000 Euro. Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass es allein der Verein und dessen Mitglieder sind, die die Kosten hierfür aufbringen.

Nur eine Institution, die genug „öffnungswillige Geschäfte“ hinter sich vereint, kann eine Sonntagsöffnung beantragen. Es werden keine Einzelanträge berücksichtigt und/oder genehmigt. Im Falle einer Einkaufsstraße, wie es die Osterstraße ist, führt dies dazu, dass nur die Interessengemeinschaften (IG), eine Sonntagsöffnung beantragen können. Diese haben aber ebenfalls in der Regel einen Organisationsgrad unter 20%. Die Erlaubnis kann die IG nicht auf einzelne Geschäfte beschränken (z.B. Vereinsmitglieder), sondern nur für klar definierte und abgegrenzte (am besten mit Hausnummer) räumliche Bereiche. Das bedeutet, dass Osterstraße e.V. für vier Sonntagsöffnungen ein erhebliches Budget für eine Mehrheit von nicht zahlenden Einzelhändlern und Filialisten leistet („Trittbrettfahrertum“). Bis heute gibt es keine Lösung, wie man alle Nutznießer an diesem finanziellen Aufwand beteiligt. Denn freiwillig passiert in der Regel nichts.

Grundsätzlich haben wir uns mit dieser eher misslichen Situation abgefunden. Unser Engagement gilt dem gesamten Standort Osterstraße, für den es durchaus wünschenswert ist, wenn möglichst viele Geschäfte geöffnet haben und sich die Kundschaft auf ein vielfältiges Angebot verlassen kann.
Bisher konnten wir durch die Einnahmen aus den Straßenfesten das Engagement für den gesamten Standort quasi quersubventionieren. Ferner konnten die Mitgliedsbeiträge vor allem durch das Osterstraßenfest auf einem sehr geringen Niveau gehalten werden. Viele Interessengemeinschaften beneiden uns geradezu, dass wir es geschafft haben mit zwei Festen Geld für unsere Vereinskasse zu verdienen. Denn in der Regel kosten kulturelle und freizeitorientierte Events für die Allgemeinheit den Veranstalter, also in dem Fall die Interessengemeinschaft, Geld. Das erleben wir bei den Veranstaltungen zu den Sonntagsöffnungen.

info corona osterstrasseIn diesem Jahr trifft nun auch uns das Pandemiegeschehen, die Absage aller Straßenfeste und öffentlichen Veranstaltungen – in Zahlen sind das zwei Drittel unseres Jahresbudgets, die normalerweise in die Sonntagsöffnungen, die Weihnachtsbeleuchtung und weitere Werbemaßnahmen fließen. Unserer Meinung nach wäre es angesichts der erheblichen Einbußen, die der Handel zu erleiden hatte, eine Geste gewesen, die vier Sonntage einfach „freizugeben“. Es handelt sich um 20 Stunden im Jahr. In anderen Bundesländern zeigt man sich da durchaus kooperativer.

Sollten Sie Fragen, Anliegen oder Anregungen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an uns.

 

Drucken